Stand 21.02.2018
Diese ABG gelten für alle Rechtsgeschäfte der Unternehmen, insbesondere für die Lieferungen und Leistungen der CADstar Dental Solutions GmbH (FN 315160x LG Salzburg) Sparkassenstr. 4, A-5500 Bischofshofen und der CADstar Technology GmbH (FN 280662p LG Salzburg) Grasslau 30, A-5500 Bischofshofen, in weiterer Folge „CADstar“ genannt, soweit keine davon abweichenden Einzelvereinbarungen getroffen werden.
Unternehmensgegenstand der CADstar Dental Solutions GmbH ist der Handel mit Zahnersatzteilen.
Unternehmensgegenstand der CADstar Technology GmbH ist die Produktion und der Handel von Fräsdienstleistungen und halbfertigen Erzeugnissen, sowie die Produktion und der Vertrieb von 3D-Scannern.
1. Angebot, Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
1.1: „CADstar“ schließt nur Verträge mit Unternehmern/Unternehmen im B2B-Bereich ab. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen der „CADstar“ gegenüber deren Kunden im B2B-Bereich, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Abweichende Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Kunden gelten nur mit unserer schriftlichen Zustimmung. Personen, die Aufträge erteilen oder Waren zur Bearbeitung überbringen oder abholen, gelten als bevollmächtigt, unsere AGB für den Kunden anzunehmen. Mit der Bestellung akzeptiert unser Kunde ausdrücklich und vorbehaltlos diese AGB. Diese AGB sind auch online abrufbar unter https://www.cadstar.dental/de/offenlegungspflicht/agb/.
1.2: Unsere Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
1.3: Ein Vertragsabschluss kommt ausschließlich durch eine schriftliche Auftragsbestätigung unsererseits bzw. durch beidseitige Unterfertigung eines Kauf- oder Miet(Kauf)-Vertrages zustande.
1.4: Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, ohne schriftlicher Zustimmung der Geschäftsführung Abmachungen zu treffen, die von unseren AGB, oder abgeschlossenen Verträgen abweichen. Diesbezügliche Absprachen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
1.5: Angaben in Katalogen, Prospekten, etc. sind unverbindlich und werden nur Vertragsinhalt, soweit in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.6: Der Inhalt unserer Auftragsbestätigungen und Verträge ist vom Empfänger zu prüfen und verpflichtet diesen zur unverzüglichen Rüge von Abweichungen zu der von ihm übermittelten Nachricht, widrigenfalls das Geschäft mit dem von uns bestätigten Inhalt zustande kommt.
2. Preise, Kosten
2.1: Alle Preisangaben erfolgen auf Basis unserer jeweils gültigen Preislisten und sind freibleibend und verstehen sich – wenn nicht anders angegeben – in Euro und exkl. der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Sämtliche Transport- und Verpackungskosten, Fracht- und Versicherungsspesen, Zölle, Gebühren und Abgaben trägt der Kunde.
2.2: Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Bei innergemeinschaftlichen Leistungen und Lieferungen hat der Kunde längstens mit der Bestellung seine gültige UID-Nummer bekannt zu geben, andernfalls der Kunde für eine in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer haftet.
2.3: Alle Preisangaben gelten „ab Werk“ bzw „ex works“ INCOTERMS 2010 und beinhalten insbesondere nicht die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer, Kosten für Transport, Transportversicherung, Montage oder Aufstellung, Einfuhrumsatzsteuer, Zölle, Ausfuhrbewilligung etc. Soferne CADstar den Transport der Vertragswaren organisiert, erfolgt dies ausschließlich im Auftrag, auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die hiefür angefallenen Kosten werden von CADstar an den Kunden weiterverrechnet.
3. Zahlungsbedingungen, Kompensationsverbot
3.1: Die Fälligkeit unserer Rechnungen ergibt sich aus unserer Auftragsbestätigung oder der Vereinbarung in den abgeschlossenen Kauf- und Miet(Kauf)-Verträgen. Überweisungen gelten erst mit Eingang des Betrages auf unserem Konto und der Wertstellung als Zahlung. Die Annahme von Schecks erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung und lediglich zahlungshalber.
3.2: Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz zu begehren. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls einen Pauschalbetrag für Mahngebühren in Höhe von EUR 25,00 gem. § 458 UGB. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. Bei Verzug des Kunden mit einer (Teil)Zahlung sind wir berechtigt, offene, aber noch nicht fällige Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und/oder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für künftige Lieferungen und Leistungen zu verlangen.
3.3: Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden, gleich welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen, ebenso die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ohne rechtskräftigen Titel oder aufgrund von Ansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften.
4. Lieferzeit, Lieferverzug, Unmöglichkeit, Abnahmeverzug
4.1: Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Lieferung erforderlich sind, nachgekommen ist (zB Eingang der vereinbarten Anzahlung). Die Lieferfristen und -termine werden von uns nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest 4-wöchigen – Nachfrist möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, für den Verzug vorliegt.
4.2: Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen. Dasselbe gilt bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Sphäre und/oder der unseres Vorlieferanten liegen, wie zB höhere Gewalt, Krieg oder terroristische Anschläge, Erdbeben, Feuersbrünste, Überschwemmungen, Muren- und Lawinenabgänge, Streik, Aussperrung, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile.
4.3: Ersatzansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter oder nicht ausgeführter Lieferung auch nach Ablauf der Nachfrist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
4.4: Wenn eine Lieferung in Folge von Lieferschwierigkeiten und/oder Preiserhöhungen bei unseren Vorlieferanten nicht möglich ist, sind wir berechtigt, ohne jede Ersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.
4.5: Zum vereinbarten Liefertermin nicht abgenommene Ware wird für die Dauer von maximal 4 Wochen auf Gefahr und Kosten des Kunden gelagert. Der Kunde hat Lagergebühren iHv netto € 30,00 / pro Scanner / Woche zu bezahlen. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Im Falle einer Verwertung gilt eine sofort fällig werdende und nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe von 25 % des Rechnungsbetrages (exklusive USt) als vereinbart.
5. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang
Die Auslieferung der Ware erfolgt mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung ab unserem Werk bzw. unserer jeweiligen Betriebsstätte. Der Kunde ist verpflichtet, unsere Lieferungen und Leistungen abzunehmen. Wir liefern unversichert. Die Gefahr der zufälligen Beschädigung, des Schwundes oder Unterganges des Liefergegenstandes geht auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand dem Spediteur oder der sonstigen Versandperson übergeben wurde, im Falle des Annahmeverzugs des Kunden ab Versandbereitschaft. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen übernommen haben. Mangels ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung gilt die Ware als „ab Werk“ bzw „ex works“ INCOTERMS 2010 verkauft.
6. Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung
6.1: CADstar behält sich das Eigentum an den gelieferten Vertragswaren bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen von CADstar aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden, jedenfalls aber bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag.
6.2: Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch der Vertragsgegenstände berechtigt, solange dieser seinen Verpflichtungen aus dem gegenständlichen Vertrag, insbesondere dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt, nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Der Weiterverkauf von unter Eigentumsvorbehalt stehenden Vertragsgegenständen ist dem Kunden ausschließlich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes und des von CADstar verliehenen Rechtes zum Weiterverkauf der Vertragsgegenstände gestattet. Der Kunde tritt im Voraus alle aus dem Weiterverkauf der Vertragsgegenständen entstehenden Forderungen sicherheitshalber an CADstar ab. Diese Forderungsabtretung ist in den Büchern des Kunden anzuführen. Der Kunde ist solange berechtigt und verpflichtet, die an CADstar abgetretenen Forderungen einzuziehen, solange von CADstar diese Ermächtigung nicht ausdrücklich widerrufen wird und der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachkommt.
6.3: Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir zur Sicherstellung der Ware berechtigt, wobei dies die Pflichten des Kunden aus dem gegenständlichen Vertrag, insbesondere zur Zahlung, nicht aufhebt. Falls wir von unserem Eigentumsvorbehalt Gebrauch machen und die Ware zurücknehmen, erfolgt die Gutschrift für die aufgrund des Eigentumsvorbehalts zurückgenommenen Waren unter Berücksichtigung einer dem Gebrauch, Verschleiß sowie den sonstigen Umständen angemessenen Preisreduktion, mindestens aber zu 30 % des Fakturenwertes.
6.4: Soferne die – noch unter Eigentumsvorbehalt stehende- in Besitz des Kunden befindlichen Vertragsware gerichtlich gepfändet wird, ist CADstar umgehend zu verständigen und hat der Kunde alles zu unternehmen, damit die Vertragsgegenstände an CADstar herausgegeben werden. Der Kunde verpflichtet sich, CADstar Zugriffe Dritter an in ihrem Eigentum stehenden Waren unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, Dritte, die Zugriff auf Vertragsgegenstände von CADstar nehmen bzw. nehmen wollen, schriftlich darauf hinzuweisen, dass es sich um Eigentum von CADstar handelt. Etwaige Kosten von CADstar für die Verfolgung der Eigentumsansprüche oder von Interventionen hat der Kunde zu tragen.
Der Kunde verpflichtet sich, uns vor Anmeldung eines Insolvenzverfahrens zu verständigen, damit wir unter Eigentumsvorbehalt gelieferte und in unserem Eigentum stehende Waren übernehmen können.
6.5: Es ist dem Kunden ausdrücklich untersagt, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Vertragsgegenstände zu verpfänden oder als Sicherheit zu übereignen.
6.6: Der Kunde ist verpflichtet, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes die Vertragsgegenstände in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und zu sichern. Der Kunde tritt hiermit sämtliche Forderungen ab, die anstelle der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Vertragsprodukte treten, insbesondere Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung, bei Verlust oder Zerstörung.
7. Garantie, Gewährleistung, Schadenersatz, Produkthaftung
3D-Scanner, Fräsdienstleistungen, bei denen es sich nicht um Zahnersatzteile handelt
7.1: CADstar gewährt für ihre 3D-Scanner eine Garantie von zwei Jahren ab Rechnungsdatum.
7.2: Für den Fall, dass Unternehmensgegenstand des Kunden der Weiterverkauf dieser Scanner ist, beginnt die Garantie spätestens 3 Monate ab Rechnungsdatum an den Kunden zu laufen.
7.3: Bei Inanspruchnahme der CADstar SCAN.CARE-Garantieverlängerung gemäß der
Support Bedingungen SCAN.CARE verlängert CADstar die gewährte Garantie auf 4
Jahre für alle Systemkomponenten der Scannereinheit. Dies erfordert den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung der Garantieverlängerung und Bezahlung des für den jeweiligen Scanner vorgegebenen Pauschalbetrages. Die Bedingungen der Garantieverlängerung CADstar SCAN.CARE sind online unter https://www.cadstar.dental/de/service/garantie/ abrufbar.
7.4: Ergeben sich während der Garantiezeit Garantie- oder Gewährleistungsansprüche, hat der Kunde die Mängel umgehend anzuzeigen und erfolgt die Garantieabwicklung entsprechend den Garantiebestimmungen von CADstar. Diese Garantiebedingungen sind online unter https://www.cadstar.dental/de/service/garantie/ abrufbar.
7.5: Die Gewährleistungsverpflichtung von CADstar für Fräsdienstleistungen und halbfertige Erzeugnisse, bei denen es sich nicht um Zahnersatz handelt, richten sich die Gewährleistungsverpflichtungen von CADstar nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7.6: Bei begründeten Mängeln ist die Gewährleistung auf Verbesserung, Neulieferung, Nachtrag des Fehlenden oder Preisminderung beschränkt. Mehrere Nachbesserungen und Ersatzlieferungen sind zulässig. Wandlungsansprüche sind ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder ein von uns nicht ermächtigter Dritter Änderungen oder Instandsetzungen an der Ware vorgenommen hat.
7.7: Zur Vornahme der Leistungen aus der eingeräumten Garantie oder Gewährleistung hat der Kunde auf seine Kosten und Gefahr die Ware fachgerecht verpackt an uns zu liefern und bei uns abzuholen. Soferne wir im Auftrag des Kunden diesen Transport organisieren, erfolgt dies auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die hiefür anfallenden Kosten werden an den Kunden von CADstar weiterverrechnet.
7.8: Wir haften nicht für Schäden, die durch ungeeignete Verwendung, Beschädigungen aufgrund von Zweckentfremdung, unsachgemäßer Handhabung, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung oder Verwendung in gefährlicher Umgebung (radioaktive Strahlenbelastungen) entstanden sind.
7.9: Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt und soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir nur für den Ersatz von Schäden, die wir selbst grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für den Ersatz von Personenschäden. Für mittelbare Schäden jedweder Art, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden oder sonstige Aufwendungen sowie für Schäden aus Ansprüchen Dritter haften wir nicht. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem Wert der Warenlieferung, maximal jedoch mit jener Summe beschränkt, die durch unsere Versicherung gedeckt ist.
7.10: Wir leisten keine Garantie / Gewähr für die Kompatibilität der Liefergegenstände mit Produkten anderer Anbieter.
8. Garantie für Fräsdienstleistungen (Zahnersatzteile)
CADstar leistet in nachstehenden Fällen für nachstehende CADstar-Produkte Garantie für die jeweils angeführte Dauer:
8.1: Gegenüber ihren Kunden, soferne die von ihr gelieferten Produkte nicht den hohen Qualitätsstandards von CADstar – im Hinblick auf Material und Verarbeitung – entsprechen.
8.2: Gegenüber Zahnärzten und Kieferchirurgen, soferne ein Implantathersteller seine Garantie gegenüber dem Zahnarzt nicht erfüllt, da ein CADstar Abutment verwendet wurde.
▪ Titan-Abutments 30 Jahre ab Lieferdatum
▪ Zirkon-Abutments mit Titan-Klebefuß 15 Jahre ab Lieferdatum
▪ mitgelieferte Abutmentschrauben 30 Jahre ab Lieferdatum
▪ Produkte aus Zirkondioxyd 5 Jahre ab Lieferdatum
Die eingeräumte Sondergarantie für Zahnärzte und Kieferchirurgen gilt nur bei fachgemäßer Implentierung im Kiefer und Ausführung der Arbeiten gemäß der gesonderten Garantie-Broschüre für Ärzte, die online unter https://www.cadstar.dental/de/service/garantie/ abrufbar ist.
9. Elektronischer Geschäftsverkehr
9.1: Bestellungen oder sonstige rechtsgestaltende Erklärungen des Kunden können unter Verwendung unserer elektronischen Formulare und per E-Mail gültig abgesandt werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit aber des fehlerfreien Zugangs bei uns. Übermittlungsfehler – gleich welcher Ursache – gehen zu Lasten des Kunden.
9.2: Wir behalten uns vor, wegen einer eingetretenen Fehlfunktion unserer Datenverarbeitungsanlage unverzüglich durch geeignete Mittel (individuelle Nachricht, Bekanntgabe auf unseren Webseiten) die Wirksamkeit einzelner oder zeitlich bestimmter rechtsgeschäftlicher Erklärungen zu widerrufen und die nochmalige, gültige Übermittlung derselben vorzunehmen oder zu erbitten.
10. Rechtswirksamkeit, Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand, Datenerfassung
10.1: Erfüllungsort und Zahlungsort ist ausschließlich der Sitz unseres Unternehmens an unserer Geschäftsanschrift.
10.2: Es gilt ausschließlich österreichisches Sachrecht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes (zB IPRG, Rom I-VO etc) und des UN- Kaufrechts als vereinbart.
10.3: Für sämtliche Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis oder Rechtsgeschäft mit CADstar wird die österreichische, ordentliche Gerichtsbarkeit sowie die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich für CADstar in Betracht kommenden Gerichtes, nämlich des Bezirksgericht St. Johann/Pg. oder des Landesgerichtes Salzburg, vereinbart.
10.4: Sollten Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall ist die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordene) Bestimmung von uns durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.
10.5: Vereinbarungen, Ergänzungen und allfällige Änderungen unserer AGB sowie der mit uns abgeschlossenen Verträge und Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie von den Vertragsteilen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis.
10.6: Die mit unseren Geschäftsbeziehungen zusammenhängenden Daten (insbesondere Name, Adresse, Telefon- und Telefaxnummern, E-Mail-Adressen, Bestell-, Liefer- und Rechnungsanschrift, Bestelldatum, bestellte bzw. gelieferte Produkte oder Dienstleistungen, Stückanzahl, Preis, Liefertermine, Zahlungs- und Mahndaten, etc.) werden in unserer EDV gespeichert und weiterverarbeitet. Der Kunde erklärt dazu sein Einverständnis.